1 DB.2011.107 1 ST.2011.166 - 10 - 4. a) In betraglicher Hinsicht sind die Auszahlungen der Versicherungsgesellschaften über GBP 18'106.07 und GBP 15'756.18 nicht streitig sowie aufgrund der eingereichten Kontoauszüge auch nachgewiesen.