dd) Nicht weiter hilft den Pflichtigen sodann die Abrechnung über die bei Versicherungsablauf an sie ausgerichteten Leistungen der D in der Höhe von GBP 18'106.10 vom 26. Februar 2008. Zwar stammt die Abrechnung von der Versicherungsgesellschaft selber, sodass daraus indirekt zu schliessen ist, diese habe die Pflichtigen wohl als Berechtigte der ausgerichteten Leistungen angesehen.