Diese Vertragsänderungen sind in einem oder mehreren Policennachträgen ("endorsements") festgehalten. Dergestalt handelt es sich bei diesen Versicherungen nurmehr um reine Sparversicherungen, selbst wenn der Käufer einer solchen Versicherung (Investor) mittels Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag formell die Stellung als neuer Versicherungsnehmer übernimmt. Weil kein Ver- 1 DB.2011.107 1 ST.2011.166 -7-