geltend machen kann und die Versicherungsgesellschaft seine Prämienzahlung auch nicht befreiend entgegennehmen muss. Diese Ausweisung kann der Erwerber durch die Police (mit oder ohne Inhaber-/Ordreklausel) und/oder durch eine separate unwiderrufliche Abtretungserklärung des Veräusserers bewirken, welche Dokumente er von diesem bzw. vom allenfalls beauftragten Versicherungsmakler beim Erwerb der Versicherung erhält. Dem Käufer wird darauf von der Versicherungsgesellschaft eine Kenntnisnahmebestätigung über seinen Status als neuer Versicherungsnehmer ausgehändigt.