Dies setzt allerdings voraus, dass er sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag – insbesondere auch die Pflicht zur weiteren Entrichtung der periodisch geschuldeten Versicherungsprämie (keine Einmalprämie) – vom bisherigen Inhaber unwiderruflich abgetreten erhält. Der Käufer muss sich alsdann gegenüber der Versicherungsgesellschaft als neuer Versicherungsnehmer ausweisen, ansonsten er seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht 1 DB.2011.107 1 ST.2011.166 -6-