Bei Vertragsablauf oder Tod der versicherten Person erhält er die Versicherungssumme samt allfälliger Überschussbeteiligung bzw. Schlussboni etc. und nicht die ursprünglich berechtigten Personen (ursprünglicher Versicherungsnehmer oder Begünstigter). Dies setzt allerdings voraus, dass er sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag – insbesondere auch die Pflicht zur weiteren Entrichtung der periodisch geschuldeten Versicherungsprämie (keine Einmalprämie) – vom bisherigen Inhaber unwiderruflich abgetreten erhält.