cc) Bei solchen Secondhand- oder Gebrauchtpolicen ist nicht das Leben des Käufers der Police versichert, sondern weiterhin das der ursprünglich versicherten Person. Der Erwerber ist nicht nur Käufer der Police, sondern gleichzeitig Inhaber der Police, d.h. er wird mit dem Policenkauf gegenüber der Versicherungsgesellschaft zum neuen Versicherungsnehmer. Bei Vertragsablauf oder Tod der versicherten Person erhält er die Versicherungssumme samt allfälliger Überschussbeteiligung bzw. Schlussboni etc. und nicht die ursprünglich berechtigten Personen (ursprünglicher Versicherungsnehmer oder Begünstigter).