Das kantonale Steueramt nahm diese Einsprache auch als solche gegen die Veranlagung der direkten Bundessteuer entgegen und hiess beide Rechtsmittel am 30. Mai 2011 teilweise gut. Dabei reduzierte es den aus der Rückzahlung der Versicherungen resultierenden (Netto-)Erlös um die geleisteten Versicherungsprämien auf Fr. 7'235.-. Das steuerbare Einkommen ergab sich nunmehr mit Fr. 85'600.- bzw. Fr. 86'600.-. 1 DB.2011.107 1 ST.2011.166 -3-