Im Einschätzungsverfahren für die Steuerperiode 2008 führte die Steuerkommissärin u.a. hinsichtlich der deklarierten Lebens-/Rentenversicherungen eine Untersuchung durch. Mit Hinweis bzw. Entscheid vom 1. März 2011 erhöhte sie das steuerbare Einkommen u.a. um (umgerechnet) Fr. 21'870.- als (Netto-)Vermögensertrag der Pflichtigen aus der Rückzahlung von zwei Lebensversicherungen im Jahr 2008. Das steuerbare Einkommen setzte sie derart auf Fr. 100'300.- (direkte Bundessteuer) bzw. Fr. 101'300.- (Staats- und Gemeindesteuern) fest. Das steuerbare Vermögen übernahm sie gemäss Steuererklärung.