chen Verkehr neu auf 135 - 145 Minuten (77 Minuten am Morgen + 58 bzw. 68 Minuten am Abend) und somit die tägliche Zeitersparnis mit dem Privatfahrzeug auf wenigstens 48 und höchstens 66 Minuten (135 - 87 und 145 - 79 Minuten). Im Durchschnitt ergibt sich sodann auch bei dieser Sachlage eine Zeitersparnis von lediglich 57 Minuten, mithin weniger als einer Stunde pro Tag. Unter diesen Umständen dringt der Pflichtige mit seinen Vorbringen nicht durch, muss die Zeitersparnis doch über eine Stunde betragen und darf – entgegen dem Dafürhalten des Pflichtigen in der Eingabe vom 14. September 2011 – nicht darunter liegen.