Somit beträgt die Reisezeit mit dieser Verbindung insgesamt ca. 68 Minuten pro Weg. Im Ergebnis resultiert aus den genannten Quellen für den Arbeitsweg des Pflichtigen eine Reisezeit mit dem öffentlichen Verkehr von 58 - 68 Minuten pro Weg, bzw. 116 - 136 Minuten pro Tag. Wie der Pflichtige auf eine Reisezeit von 78 Minuten pro Weg kommt (vgl. Einsprache) legt er nicht substanziiert dar und ist daher nicht nachvollziehbar. cc) Aus dem Gesagten ergibt sich für den Pflichtigen eine Reisezeit von 79 - 87 Minuten pro Tag mit dem Privatfahrzeug (schnellste Route) gegenüber einer