b) In Bezug auf die Staats- und Gemeindesteuern enthält die Verfügung der Finanzdirektion vom 23. Oktober 2006 über die Pauschalierung von Berufsauslagen 1 DB.2011.102 1 ST.2011.156 -4- Unselbstständigerwerbender bei der Steuereinschätzung (ZStB I Nr. 17/202) folgende Regelung: I. Unselbstständigerwerbende können als notwendige Berufsauslagen im Sinn von § 26 StG ohne besondere Nachweise geltend machen: 1. Für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte: