erachtet worden waren, versandte das kantonale Steueramt am 16. Mai 2011 neue Einspracheentscheide mit den vorerwähnten Steuerfaktoren. C. Mit Beschwerde bzw. Rekurs vom 16. Juni 2011 liess der Pflichtige seinen Einspracheantrag wiederholen und eventualiter beantragen, es seien zumindest die Abonnementskosten der 1. Klasse des öffentlichen Verkehrs zum Abzug zuzulassen. Zudem liess er eine Parteientschädigung beantragen. Das kantonale Steueramt schloss am 1. Juli 2011 auf kostenfällige Abweisung der Rechtsmittel. Die eidgenössische Steuerverwaltung liess sich nicht vernehmen.