Diesen Vorschlag lehnte der Pflichtige am 28. August 2009 ab. Ebenfalls am 27. August 2009 stellte das kantonale Steueramt dem Pflichtigen für die direkte Bundessteuer 2008 neu die Veranlagung mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 154'800.- in Aussicht. Diese Veranlagung wurde dem Pflichtigen sodann mit Verfügung (Steuerrechnung) der Dienstabteilung Bundessteuer des kantonalen Steueramts vom 31. August 2009 formell eröffnet, worauf der Pflichtige hiergegen am 3. September 2009 ebenfalls Einsprache erhob.