B. Gegen den Einschätzungsentscheid der Staats- und Gemeindesteuern erhob der Pflichtige am 17. März 2009 Einsprache mit dem Antrag, die Fahrkosten gemäss Steuererklärung vollumfänglich zum Abzug zuzulassen. Mit Einschätzungsvorschlag vom 27. August 2009 erhöhte das kantonale Steueramt das steuerbare Einkommen für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 auf Fr. 154'100.-, indem es neu die Autofahrkosten gar nicht mehr berücksichtigte, sondern lediglich die Abonnementskosten der 2. Klasse des öffentlichen Verkehrs zum Abzug zuliess. Diesen Vorschlag lehnte der Pflichtige am 28. August 2009 ab.