Am 3. März 2009 schätzte ihn das Gemeindesteueramt B für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 148'000.- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 197'000.- ein und stellte ihm für die direkte Bundessteuer 2008 die Veranlagung mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 148'700.- in Aussicht. Dabei hatte es für die Autofahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort lediglich Kosten von Fr. 8'736.- zum Abzug zugelassen, entsprechend 240 Tage x 56 km (2 x 28 km, schnellster Weg gemäss Twixroute) x Fr. -.65.