A. A (nachfolgend der Pflichtige) reichte am 4. Februar 2009 die Steuererklärung 2008 ein. Darin deklarierte er bei den Berufsauslagen u.a. Autofahrkosten in der Höhe von Fr. 11'544.-, entsprechend 240 Tage x 74 km (2 x 37 km) x Fr. -.65. Am 3. März 2009 schätzte ihn das Gemeindesteueramt B für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 148'000.- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 197'000.- ein und stellte ihm für die direkte Bundessteuer 2008 die Veranlagung mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 148'700.- in Aussicht.