Das spätere aufsichtsrechtliche Eingreifen des Bundesamtes für Sozialversicherungen war für die Organe der Pflichtigen im Zeitpunkt der Erstellung der Jahresabschlüsse auch nicht erkennbar. So haben sie das Bundesamt in einem Schreiben vom 29. Januar 2004 auf diese Vergütungen hingewiesen; eine Reaktion erfolgte nach dem Aktenstand damals (noch) nicht. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Präsidenten des Verwaltungsrats der Pflichtigen um einen Experten im Bereich der beruflichen Vorsorge handelte.