Mit Verfügung vom 6. Juni 2007 ordnete das Bundesamt für Sozialversicherungen eine Untersuchung an u.a. über die Frage, ob die Vergütungen der D zu Unrecht an die Pflichtige statt an die C geflossen waren. Am 29. Mai 2008 lag ein erster Bericht des eingesetzten Sachverständigen vor, welcher der Pflichtigen und ihren Verwaltungsräten am 7. Juli 2008 zur Stellungnahme unterbreitet wurde. Darin wurde festgehalten, dass die Vergütungen der C zugestanden hätten.