Die C hatte sich bei der D rückversichert, wofür diese ab 2001 Vergütungen an die Pflichtige leistete, welche von dieser als Ertrag verbucht wurden. Per 25. Juni 20.. verlegte die Pflichtige ihren Sitz in den Kanton E. Die Veranlagungen der direkten Bundessteuer und die Einschätzungen der Staats- und Gemeindesteuern für die Steuerperioden 1.1. - 31.12.2001 bis 2004 ergingen in den Jahren 2003 bis 2007 (zuletzt Steuerrechnung Staats- und Gemeindesteuern 1.1. - 31.12.2004 vom 22. Januar 2007) und sind alle in Rechtskraft erwachsen. Darin wurden folgende Faktoren festgesetzt: