diese werden von den Pflichtigen ausdrücklich anerkannt. Mithin beträgt das Total der Erwerbseinkünfte sogar Fr. 624'475.- und damit Fr. 358'976.- mehr als ursprünglich geschätzt. Dieser Wert ist zu übernehmen; die Berufsauslagen sind entsprechend anzupassen. e) Fasst man diese Korrekturen zusammen, ergibt sich für die Staats- und Gemeindesteuern 2003 ein steuerbares Einkommen von Fr. 630'200.- bzw. ein satz- 1 DB.2010.41 - 43 1 ST.2010.47, 50, 51 - 29 -