Der Steuerkommissär hat ein Erwerbseinkommen von total Fr. 265'499.- (= Fr. 167'134.- + Fr. 68'365.- + Fr. 30'000.-) angenommen. Die Pflichtigen anerkennen den Lohn des Pflichtigen von Fr. 167'134.- von der L sowie der Pflichtigen von Fr. 68'365.- von der H und deklarieren zusätzlich einen Lohn des Pflichtigen von Fr. 73'976.- von letzterer; hingegen entfällt das Verwaltungsrats-Honorar von Fr. 30'000.-. Zu all diesen Löhnen liegen Lohnausweise vor. Hinzu kommen die in der Steuererklärung 2003 deklarierten Einkünfte (Provisionen) von Fr. 315'000.-; diese werden von den Pflichtigen ausdrücklich anerkannt.