Belegt und damit zum Abzug zuzulassen sind folgende geltend gemachte Hypothekarzinsen: Fr. - Liegenschaften E 164'642.- - Liegenschaften O 170'180.-. Schuldzinsen: In der ursprünglichen Schätzung nicht berücksichtigt sind die neu deklarierten Schuldzinsen auf den Kontokorrentschulden des Pflichtigen bei der H und der L von zusammen Fr. 46'390.- (= Fr. 30'677.-+ Fr. 15'713.-). Diese sind jeweils wiederum auf dem Konto Darlehen Aktionär verbucht worden und deshalb zu gewähren.