1 DB.2010.41 - 43 1 ST.2010.47, 50, 51 - 28 - In Bezug auf die Liegenschaften in J und K fehlen die Belege; in Bezug auf letztere werden immerhin Fr. 444'000.- geltend gemacht (die Bestätigung der S bezieht sich nur auf 2001 und 2002). Diesbezüglich ist die offensichtliche Unrichtigkeit der steueramtlichen Schätzung (Fr. 10'000.- bzw. Fr. 400'000.-) nicht nachgewiesen.