Liegenschaften Zürich: Wiederum besteht Unklarheit über die Aufteilung der Hypothekarzinsen in Bezug auf die Liegenschaften strasse 34/36 und 40 in C zwischen den Pflichtigen und der H bzw. auf welcher tatsächlichen Grundlage die vorgenommene Aufteilung basiert, stimmen doch die geltend gemachten Zinsen nicht mit dem hypothetischen Anteil gemäss der Vereinbarung vom 31. Dezember 2001 überein. Ferner fehlen Zinsbelege in Bezug auf die Liegenschaften strasse in I. Damit ist die Unrichtigkeit der steueramtlichen Schätzung nicht nachgewiesen worden und bleibt es bei den geschätzten Fr. 600'000.-.