Der Steuerkommissär hat diesen wie für die Vorjahre auf Fr. 1'740'000.- festgesetzt. Die Pflichtigen deklarierten in ihrer Zusammenfassung 2003 einen solchen von Fr. 850'371.- (= Fr. 2'078'115.- ./. Fr. 1'227'744.-) bzw. (inkl. Eigenmietwert) von Fr. 882'371.-. Mit dem Rekurs bzw. der Beschwerde korrigierten sie diesen Betrag, indem sie den ursprünglich beanspruchten Unterhalt der Liegenschaft O um Fr. 90'000.- reduzierten.