e) Mit diesen Korrekturen ergibt sich für die Staats- und Gemeindesteuern 2002 ein steuerbares Einkommen von Fr. 288'300.- und ein satzbestimmendes Einkommen von Fr. 466'300.-. Die Einschätzung erweist sich damit als offensichtlich unrichtig, weshalb das steuerbare Einkommen entsprechend herabzusetzen ist. Die Korrekturen sind sodann auch für die direkte Bundessteuer 2002 zu übernehmen, sodass dort ein steuerbares Einkommen von Fr. 466'000.- resultiert. 8. Steuerperiode 2003 a) Liegenschaftsertrag