Folgende übrige Hypothekarzinsen sind demgegenüber belegt und damit zum Abzug zuzulassen: - Liegenschaften E Fr. 214'725.- - Liegenschaften O Fr. 169'852.- - Liegenschaften D Fr. 444'000.- - Liegenschaft J Fr. 18'083.- Neu geltend gemacht werden Schuldzinsen auf den Kontokorrentkonti des Pflichtigen bei der H und der L von zusammen Fr. 60'062.- (= Fr. 41'917.- + Fr. 18'145.- ). Diese sind jeweils auf dem Konto Darlehen Aktionär auch verbucht worden und sind deshalb zu gewähren.