Daraus geht indessen die Aufteilung für den Zeitraum vor dem 31. Dezember 2002 nicht hervor; überdies bezieht sie sich – wie sich aus dem Totalbetrag der Hypothek ergibt – nur auf die 1. Hypothek, und stimmt der prozentuale Anteil nicht mit dem effektiv geltend gemachten Betrag überein. In Anbetracht dieser Unklarheiten erscheint die steueramtliche Schätzung der im Kanton Zürich angefallenen Hypothekarzinsen mit Fr. 650'000.- nicht als offensichtlich unrichtig.