Hypothekarzinsen jeweils auf Mehrfamilienhäuser "str." bezogen und an den Pflichtigen sowie die H als Darlehensnehmer adressiert waren, sich unter seinen Liegenschaften aber keine an der strasse befinden. Die Grundlagen für die Aufteilung der Zinsen mit der H sind nicht ersichtlich. Die vorgenommene Aufteilung ist zudem nicht schlüssig. Die ausstehende Hypothekarschuld betrug per 31. Dezember 2002 Fr. 12'400'000.- für die 1. Hypothek und Fr. 400'000.- für die 2. Hypothek, und die Zinsen für die 1. Hypothek beliefen sich auf Fr. 499'875.- (= Fr. 255'750.- + Fr. 244'125.-, R-act. 7/120, 121, 122 und 123), diejenigen für die 2. Hypothek auf Fr. 21'834.- (= Fr. 11'745.- + Fr. 10'089.-).