Die Pflichtigen deklarieren einen solchen von Fr. 17'594.-, während der Steuerkommissär Fr. 20'000.- geschätzt hat. Die Deklaration ist belegt, was eine Korrektur von Fr. 2'406.- zugunsten der Pflichtigen ergibt. c) Schuldzinsen Der Steuerkommissär hat die Schuldzinsen auf Fr. 1'400'000.- geschätzt und Fr. 650‘000.- davon auf den Kanton Zürich verlegt. Die Pflichtigen verfechten einen Betrag von total Fr. 1'634'512.- (ohne Verlegung auf die Kantone).