Auffallend sind zudem die massiven Schwankungen in den Mieteinnahmen bei der Liegenschaft strasse 34/36 in I, welche sowohl innerhalb des Jahres als auch im Vergleich zum Vorjahr bei den Monatsbetreffnissen zum Teil bis gegen 100% betragen (z. B. Monat März). Hier fehlen Mieterspiegel, welche Erklärungen für diese Schwankungen liefern könnten. Mangels Detailangaben zu den Mieterträgen ist es auch nicht möglich, aus den Unterlagen entsprechende Gründe zu eruieren. cc) Damit besteht aber keine Veranlassung, von der steueramtlichen Schätzung abzuweichen. b) Wertschriftenertrag