Die Faktenlage spricht klar gegen eine solche Annahme. Aus den Akten ergibt sich, dass die Pflichtigen für die Liegenschaft (inkl. Boden) vor dem Brand einen Wert (inkl. Land) von Fr. 2'027'000.- deklariert haben. Der Wiederaufbau kostete Fr. 2'436'367.-, und die Gebäudeversicherung hat Fr. 1'650'000.- an den Schaden geleistet. Diese hohen Beträge lassen einen totalen Abbruch und eine vollständige Neuerstellung eines erweiterten Ersatzbaus vermuten. Unter diesen Umständen hätte es umso mehr an den Pflichtigen gelegen, bauliche Massnahmen mit Unterhaltscharakter darzutun und zu belegen. Dies haben sie nicht getan;