Der Steuerkommissär hat die Netto-Liegenschaftserträge auf Fr. 1'740'000.- geschätzt, während die Pflichtigen solche von Fr. 1'299'201.- vertreten. Die Schätzung des Steuerkommissärs entspricht derjenigen des Vorjahres und damit im Wesentlichen auch der Selbstdeklaration der Pflichtigen für dieses Jahr; sie wäre demnach nur dann zu hoch, wenn die Pflichtigen Umstände geltend machen können, welche eine Abnahme des Nettoertrags im Vergleich zum Vorjahr erklären.