1 DB.2010.41 - 43 1 ST.2010.47, 50, 51 - 23 - Die Differenz zum geschätzten steuerbaren Einkommen von Fr. 3'238'200.- ist beträchtlich, sodass die Ermessenseinschätzung offenkundig als unrichtig erscheint und der korrigierte Wert zu übernehmen ist. 7. Steuerperiode 2002 a) Mietertrag