Mitglied des Verwaltungsrats dieser Gesellschaft. Letztere ging aus einer 1995 erfolgten Sacheinlage/Sachübernahme der Einzelfirma M hervor. Zudem sind die Pflichtigen Präsident bzw. Mitglied des Verwaltungsrats der H, welche den Erwerb, den Verkauf, die Überbauung und die Verwaltung von Immobilien bezweckt. Damit besteht bei beiden ein enger Zusammenhang zwischen dem Liegenschaftenhandel und ihrer (unselbstständigen) Erwerbstätigkeit.