Die neu geltend gemachten Schuldzinsen auf den Kontokorrentschulden des Pflichtigen bei der H (Fr. 77'768.-) und der L (Fr. 9'662.-) von zusammen Fr. 87'430.- sind von den Gesellschaften jeweils auf dem Konto Darlehen Aktionär auch verbucht worden und sind deshalb zum Abzug zuzulassen. Insgesamt erscheint deshalb die Schätzung des Steuerkommissärs in Bezug auf die Schuldzinsen als zu tief. Die Hypothekarzinsen sind deshalb auf Fr. 1'565‘265.- zu erhöhen und zusätzlich weitere Schuldzinsen von Fr. 87'430.- zu gewähren, was insgesamt knapp Fr. 1'653'000.- ergibt.