Folgende geltend gemachte Hypothekarzinsen sind demgegenüber belegt und damit anstelle der geschätzten Beträge zum Abzug zuzulassen: - Liegenschaften E Fr. 231'194.- - Liegenschaften O Fr. 169'151.- - Liegenschaften D Fr. 446'750.- - Liegenschaft J Fr. 18‘170.-