Irgendwelche Unterlagen, worin der Aufteilungsschlüssel begründet wird, fehlen; strenggenommen ist nicht einmal belegt, dass die Gutschriften mit der Hypothek überhaupt in Zusammenhang stehen. Weiter fehlen bezüglich der Liegenschaft strasse in I Belege für die geltend gemachten Hypothekarzinsen von Fr. 25'055.-. Damit ist der im Kanton Zürich angefallene geschätzte Hypothekarzinsanteil von Fr. 700'000.- nicht als offensichtlich unrichtig nachgewiesen.