cc) Der Steuerkommissär hat ferner einen Wertschriftenertrag von Fr. 20'000.- angenommen, während die Pflichtigen einen solchen von Fr. 24'396.- deklarieren; darauf sind sie zu behaften. dd) Schuldzinsen: Der Steuerkommissär hat Hypothekarschuldzinsen von Fr. 1'500'000.- akzeptiert; die Aufteilung auf die einzelnen Kantone geht aus der – offenkundig objektmässigen – Ausscheidung hervor. Die Pflichtigen machen Hypothe- 1 DB.2010.41 - 43 1 ST.2010.47, 50, 51 - 16 -