bb) Liegenschaftsertrag: Der Steuerkommissär hat diesen (inkl. Eigenmietwert) auf Fr. 1'740'000.- geschätzt. Die Pflichtigen deklarierten einen solchen von Fr. 1'711'181.- (= Fr. 1'679'181.- + Eigenmietwert netto Fr. 32'000.-). Die Korrektheit der Selbstdeklaration ist indessen fraglich, da die Mieterspiegel fehlen; zudem sind bei der Liegenschaft strasse 40 ohne Angabe von Gründen keine Mieteinnahmen für den Monat Dezember verzeichnet worden. Damit ist die steueramtliche Schätzung nicht offensichtlich unrichtig.