Zu den deklarierten selbstständigen Erwerbseinkünften von Fr. 315'000.- fehlt immer noch das Hilfsblatt A. Weiter besteht auch jetzt noch Unklarheit über die Aufteilung der Schuldzinsen in Bezug auf die Liegenschaften Strasse in C zwischen den Pflichtigen und der H bzw. darüber, auf welcher tatsächlichen Grundlage die vorgenommene Aufteilung basiert. Ferner wurden keine Zinsbelege hinsichtlich der Liegenschaften strasse in I, J und K eingereicht; für letztere werden immerhin Fr. 444'000.- geltend gemacht (die Bestätigung der S bezieht sich nur auf 2001 und 2002). Weiter fehlt eine substanziierte Sachdarstellung in Bezug auf die Un-