bb) Rekurs bzw. Beschwerde Wiederum ändern die Pflichtigen die ursprüngliche Deklaration in Bezug auf die Erwerbseinkünfte ab. Statt des – ursprünglich nicht näher substanziierten – Betrags von Fr. 64'500.- gemäss Steuererklärung wird neu ein Erwerbseinkommen des Pflichtigen gemäss Lohnausweis der "F" von Fr. 73'976.- angegeben. Die Hintergründe der Korrektur werden nicht offen gelegt. Zu den deklarierten selbstständigen Erwerbseinkünften von Fr. 315'000.- fehlt immer noch das Hilfsblatt A.