Im Übrigen liegen auch hier die bereits bei den vorangehenden Steuerperioden festgestellten Mängel vor. Bezüglich den Erträgen aus den Liegenschaften fehlen, mit Ausnahme einer Liegenschaft in E, die Mieterspiegel. Die Einzelaufstellungen und Belege befinden sich in einem Ordner ohne Inhaltsverzeichnis und Akturierung. Weiter mangelt es wiederum an einer substanziierten Sachdarstellung in Bezug auf die Unterhaltskosten im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der strasse 25/27 in I nach dem Brandfall. Diesbezüglich ist deshalb die versäumte Handlung erneut nicht nachgeholt worden und demnach der Antrag auf Rückweisung an die Vorinstanz ebenfalls abzuweisen.