Aus der Übereinstimmung mit der Kreditsumme in den Abrechnungen ist zu schliessen, dass sich diese Schulden von Fr. 12‘400‘000.- auf die 1. Hypothek beziehen. Damit ist aber immer noch offen, auf welcher Grundlage die Zinsanteile der Pflichtigen und der Gesellschaft für die 1. Hypothek berechnet wurden, da die in der Abrechnung enthaltenen Anteile mit denjenigen gemäss Aufteilungsschlüssel nach der Vereinbarung nicht übereinstimmen. Überdies haben die Pflichtigen die gesamten Zinsen für die 2. Hypothek bei sich selber eingesetzt, obschon die diesbezüglichen Abrechnungen ebenfalls an die Gesellschaft adressiert sind.