In Bezug auf die Liegenschaften fehlen die Unterlagen zum Objekt strasse in I (Ertrag/Schuldzinsen) sowie die Abrechnungen zu den Liegenschaften in E; bei den Liegenschaften Strasse in C ist wiederum die Abgrenzung der Schulden zwischen der H und den Pflichtigen nicht transparent. Zwar haben letztere neu eine Vereinbarung datierend vom 31. Dezember 2002 eingereicht, wonach vom Total der Hypothekarschulden von Fr. 12'400'000.- ein Anteil von Fr. 9'900'000.- auf sie und der Rest auf die Gesellschaft entfalle. Aus der Übereinstimmung mit der Kreditsumme in den Abrechnungen ist zu schliessen, dass sich diese Schulden von Fr. 12‘400‘000.- auf die 1. Hypothek beziehen.