Die Pflichtigen haben die Unterlagen nunmehr akturiert und geordnet eingereicht, sodass der diesbezügliche Mangel behoben ist. Neu deklarieren sie einen Nettolohn der Pflichtigen von Fr. 114'787.- statt Fr. 40'862.-; der unbelegte Betrag von Fr. 75'800.- gemäss Steuererklärung soll entfallen. Eine Erklärung hierfür wird nicht geliefert, sodass nicht ersichtlich ist, weshalb die Neudeklaration korrekter sein soll als die ursprüngliche.