dass der Hintergrund völlig im Dunkeln liegt; jedenfalls hätten je nach Rechtsnatur der Zahlung (Gewinnausschüttung? Provision?) entsprechende Unterlagen (Hilfsblatt A) eingereicht werden müssen. Hinsichtlich der Liegenschaften gilt das bereits in Bezug auf die Steuerperiode 2001 Ausgeführte. Wohl haben die Pflichtigen die Formulare Liegenschaftsverzeichnis eingereicht; hingegen fehlen die notwendigen Detailangaben.