In Bezug auf die übrigen im Einspracheverfahren festgestellten Mängel sind nunmehr die Beilagen in den eingereichten Ordnern akturiert worden, weshalb insoweit die Mängel behoben wurden. Hingegen fehlen die Mieterspiegel weiterhin. Insgesamt ist damit die versäumte Handlung auch mit dem Rekurs bzw. der Beschwerde nicht vollständig nachgeholt worden. b) Steuerperiode 2002 aa) Einsprache Auch für die Steuerperiode 2002 haben die Pflichtigen mit der Einsprache eine Steuererklärung eingereicht. Darin deklarieren sie unter den weiteren Einkünften einen Betrag von Fr. 75'800.- mit dem Vermerk "F"; hierzu liegen keinerlei Belege vor, so-