Lohnausweise: Die Pflichtigen machen geltend, die Selbstdeklaration mit einem Lohn der pflichtigen Ehefrau von Fr. 67'851.- (= Fr. 20'228.- von der G und Fr. 47'623.- von der H) sei falsch gewesen; korrekt seien stattdessen ein Verwaltungsratshonorar/Löhne H von Fr. 122'307.-. Hierzu reichten sie einen neuen Lohnausweis ein. Gestrichen haben wollen sie sodann einen ursprünglich deklarierten Betrag "H" 1 DB.2010.41 - 43 1 ST.2010.47, 50, 51 - 11 -